
Kostenzuschuss
Je nach Kasse ist die Höhe der Rückerstattung pro Stunde unterschiedlich hoch:
ÖGK: 28,93 €
SVS: 45,- €
BVAEB(Beamte) 40,- €
Die ersten 10 Stunden sind bewilligungsfrei. Sollten mehr als 10 Stunden benötigt werden, stelle ich gemeinsam mit Ihnen, ab der 11. Stunde, einen Antrag zur weiteren Bewilligung von Therapiestunden mit Kostenrückerstattung bei Ihrer Kasse.
Zur Abrechnung schicken Sie die Original-Honorarnote mit der Einzahlungsbestätigung und der ärztlichen Bestätigung an die Kasse.